Praxisgemeinschaft
Was bedeutet das?
"Praxisgemeinschaft" bedeutet in Abgrenzung zur sogenannten "Gemeinschaftspraxis", dass Sie sich als Patient für eine Ärztin oder Arzt entscheiden, der Sie in Zukunft medizinisch versorgen soll. Sollte eine akute Erkrankung bei Ihnen vorliegen, darf bei Erkrankung der sonst versorgenden Ärztin oder des Arztes trotzdem der jeweils Anwesende die Notfallversorgung vornehmen.
Sie können sich das wie zwei Einzelpraxen vorstellen, die zusammen u.a. medizinisches Fachpersonal, Räumlichkeiten und Geräte nutzen. Hinsichtlich der medizinischen Daten und im Hinblick auf den Datenschutz erfolgt aber eine strikte Trennung.